Nach dem Wegfall des Kehrmonopols des
Bezirksschornsteinfegers zum 1. Januar 2013 können Hauseigentümer
jetzt einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Unterstützung
bei der Auswahl gibt ein Schornsteinfegerregister, das das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn führt.
Eschborn (dapd). Nach dem Wegfall des Kehrmonopols des
Bezirksschornsteinfegers zum 1. Januar 2013 können Hauseigentümer
jetzt einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Unterstützung
bei der Auswahl gibt ein Schornsteinfegerregister, das das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn führt.
Das BAFA stellt aber nur die Plattform und das Internetportal zur
Verfügung. Die Eintragung in das Register erfolgt durch die
Handwerkskammern, bei denen der Inhaber des Betriebs in die
Handwerksrolle eingetragen ist, oder durch Behörden, bei denen die
Erbringung der Dienstleistungen angezeigt wurde.
Hauseigentümer können ihren Schornsteinfeger über den Namen, die
Postleitzahl oder den Ort, an dem er seinen Geschäftssitz hat,
finden. Bei unvollständig ausgefüllter Suchmaske werden auch
Schornsteinfeger angezeigt, bei denen die Schreibweise des Namens
oder des Geschäftssitzes ähnlich sind. Weitere Angaben wie
Telefonnummern dürfen wegen entsprechender gesetzlicher Vorgaben
nicht in das Register eingetragen werden. Diese Informationen können
jedoch in der Regel einfach im Internet recherchiert werden.
(Schornsteinfegerregister im Internet: http://url.dapd.de/YWTbAz
)
dapd.djn/T2013012200887/kaf/K2120/mwo
(Eschborn)