Ein Arbeitsverhältnis darf mit dem 65. Lebensjahr
beendet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag
entschieden, dass die am Rentenalter orientierte Grenze keine
Altersdiskriminierung bedeute.
Erfurt (dapd). Ein Arbeitsverhältnis darf mit dem 65. Lebensjahr
beendet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag
entschieden, dass die am Rentenalter orientierte Grenze keine
Altersdiskriminierung bedeute.
Ein 1942 geborener Arbeitnehmer war 1980 unbefristet eingestellt
worden. Die Gesamtbetriebsvereinbarung sah die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses für das 65. Lebensjahr vor. Als der
Arbeitnehmer die Altersgrenze 2007 erreichte, klagte er wegen
Altersdiskriminierung.
Die Klage blieb vor allen Instanzen erfolglos. Gesamtbetriebsrat
und Arbeitgeber könnten eine Altersgrenze vereinbaren, so die
Erfurter Arbeitsrichter. Wenn sich diese am Zeitpunkt der
Regelaltersrente orientiere, sei das nicht zu beanstanden.
(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 1 AZR 417/12)
dapd.djn/T2013030501151/uk/mwo
(Erfurt)