Wer im Wohnzimmer eine Arbeitsecke einrichtet,
kann die anteiligen Mietkosten dafür nicht steuerlich geltend
machen. Das entschied das Finanzgericht Hamburg, der Bundesfinanzhof
nahm den Fall nicht zur Revision an. Die Bundesrichter
argumentierten, dass der angeführte Vergleichsfall des
Finanzgerichts Köln, in dem eine Arbeitsecke anerkannt worden war,
auf anderen Fakten beruhte.

Hamburg (dapd). Wer im Wohnzimmer eine Arbeitsecke einrichtet,
kann die anteiligen Mietkosten dafür nicht steuerlich geltend
machen. Das entschied das Finanzgericht Hamburg, der Bundesfinanzhof
nahm den Fall nicht zur Revision an. Die Bundesrichter
argumentierten, dass der angeführte Vergleichsfall des
Finanzgerichts Köln, in dem eine Arbeitsecke anerkannt worden war,
auf anderen Fakten beruhte.

Im Hamburger Fall waren die Richter schon von der tatsächlichen
Nutzung der Arbeitsecke nicht überzeugt. Ihre Kölner Kollegen waren
dagegen von einer beruflichen Nutzung ausgegangen. Erkennt das
Gericht aber nicht einmal diese an, kann der Bundesfinanzhof nicht
entscheiden, ob eine Arbeitsecke steuerlich anerkannt werden muss
oder nicht. Damit gibt es weiterhin keine höchstrichterliche
Grundsatzentscheidung zu diesem Thema.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Hamburg 6 K 121/10)

dapd.djn/T2012082701654/ome/K2120/rad

(Hamburg)