Blauer Dunst in der Mietwohnung
Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern unter Umständen auch den häuslichen Frieden. Nachbarn fühlen sich gestört, wenn der Qualm aus fremden Wohnungen in ihre Räume zieht. Besonders ärgerlich ist es, wenn im Sommer die Fenster geschlossen bleiben müssen, um sich vor Rauchern zu schützen. Manche Mieter zogen deshalb schon vor Gericht.
Beim Hausverkauf nicht zu hoch pokern
Wer sein Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte mit Bedacht vorgehen. Nach den Erfahrungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) benötigt man im Schnitt für einen Immobilienverkauf sechs bis neun Monate. "Je nach Lage und Art der Immobilie kann der Vermarktungszeitraum variieren", sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick.
Heizung muss mindestens 20 Grad bringen
Mieter haben Anspruch auf eine leistungsfähige Heizung, die Temperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht. Werden nur 18 Grad erreicht, stellt das einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Vorsicht vor Blindgängern auf Baugrundstücken
Käufer von Grundstücken sollten sich über die Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Feinfühlig Heizen
Thermostatventile an den Heizungen sollten ausgetauscht werden, wenn sie sich abgenutzt haben. Sind sie zu lange im Betrieb, regeln sie die Raumtemperatur nur noch ungenau. "Für den Laien ist es allerdings schwer zu erkennen, wann die Thermostate nicht mehr richtig arbeiten", sagt Andreas Braun von der Kampagne "Meine Heizung kann mehr".
Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben
Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Darauf weisen die schleswig-holsteinischen Mietervereine hin. Doch Mieter dürfen zu viel gezahlte Mieten nicht in jedem Fall zurückfordern. Ob sie Ansprüche haben und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.