Mit der Klage von geschädigten Anlegern der
insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank beschäftigt sich nun auch
der Bundesgerichtshof. Die Direktbank legte Revision gegen Urteile
des Oberlandesgerichts München ein, wie eine Anwältin der Bank am
Dienstag sagte. Das Oberlandesgericht München hatte die DAB Bank im
Juni erstmals zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.
München (dapd). Mit der Klage von geschädigten Anlegern der
insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank beschäftigt sich nun auch
der Bundesgerichtshof. Die Direktbank legte Revision gegen Urteile
des Oberlandesgerichts München ein, wie eine Anwältin der Bank am
Dienstag sagte. Das Oberlandesgericht München hatte die DAB Bank im
Juni erstmals zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.
Die Kunden hatten beim Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch
Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto angelegt. Das Konto
wiederum wurde bei der DAB Bank geführt. Driver & Bengsch, die
spätere Accessio AG, nutzte dies und verkaufte rund 48.000 Kunden
zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314
Millionen Euro in diese Papiere investiert. Accessio ging in
Insolvenz, und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen.
Daraufhin klagten die Anleger zweieinhalb Jahre vergeblich gegen die
DAB Bank.
Am Dienstag wurden weitere Fälle davon vor dem Oberlandesgericht
München verhandelt. Dabei beschloss das Gericht,
Telefonaufzeichnungen von Beratungsgesprächen als Beweismittel
zuzulassen. Diese sollen in der nächsten Sitzung am 16. Oktober
vorgelegt werden.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 5 U 3242/11, 5 U
3672/11, 5 U 4878/11, 5 U 4166/11)
dapd.djn/T2012080751400/jsh/mwa
(München)