Erstmals haben geschädigte Anleger der
insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das
Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank am Dienstag zu
einer Schadenersatzzahlung.
München (dapd). Erstmals haben geschädigte Anleger der
insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das
Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank am Dienstag zu
einer Schadenersatzzahlung.
Die Kunden hatten durch die Vermittlung des
Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch Geld auf einem gut
verzinsten Tagesgeldkonto bei der DAB Bank angelegt. Driver &
Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies aus und verkaufte rund
48.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007
waren 314 Millionen Euro dort angelegt.
Accessio ging in Insolvenz und die Kunden blieben auf den
Verlusten sitzen. Daraufhin klagten die Anleger zweieinhalb Jahre
vergeblich gegen die DAB Bank. Nun bekamen zwei von ihnen vor dem
Oberlandesgericht München recht. Die Bank muss den Schaden
gutmachen. Allerdings kann sie gegen das Urteil beim
Bundesgerichtshof Revision einlegen. So lange muss sie auch nicht
zahlen.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 5 U 3242/11 und 5 U
3672/11)
dapd.djn/T2012071003185/jsh/mwa
(München)