Um aus einer Kostenfalle im Internet zu kommen,
gibt es mehrere Wege: „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen“, rät das
Bundesjustizministerium. Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass
Verbraucher zahlen, aus Angst oder um Ärger zu vermeiden. Angebliche
Ansprüche würden selten gerichtlich geltend gemacht.
Berlin (dapd). Um aus einer Kostenfalle im Internet zu kommen,
gibt es mehrere Wege: „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen“, rät das
Bundesjustizministerium. Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass
Verbraucher zahlen, aus Angst oder um Ärger zu vermeiden. Angebliche
Ansprüche würden selten gerichtlich geltend gemacht.
Auf die erste Rechnung oder Mahnung sollte der Verbraucher
innerhalb von vier Wochen reagieren und ausdrücklich der
Zahlungspflicht sowie dem angeblichen Vertragsabschluss
widersprechen. Muster für einen solchen Brief stellen die
Verbraucherzentralen bereit.
Gegen einen Mahnbescheid vom Gericht muss unbedingt auf dem
beigelegten Formular Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss laut
Ministerium innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des
Mahnbescheids bei diesem Gericht eingegangen sein. Wurde dies
versäumt, muss unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden
Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.
Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten, sollten die
Eltern dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung
zur Vertragserklärung verweigern. Bei Kindern unter sieben Jahren
genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen
ist.
( Hilfe gibt es bei den Verbraucherzentralen
www.verbraucherzentralen.de und bei der Zentrale zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
dapd.djn/T2012072750275/dapd/vf/bv
(Berlin)