Meist deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die
tatsächlichen Pflegekosten nicht einmal ansatzweise ab. Schnell
fehlen Monat für Monat mehrere Hundert Euro. Da wundert es kaum,
dass Pflegezusatzversicherungen zu den begehrtesten Policen gehören.
Und dieser Boom wird 2013 noch einmal Auftrieb bekommen: Denn seit
1. Januar werden die Policen vom Staat gefördert.
Berlin (dapd). Meist deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die
tatsächlichen Pflegekosten nicht einmal ansatzweise ab. Schnell
fehlen Monat für Monat mehrere Hundert Euro. Da wundert es kaum,
dass Pflegezusatzversicherungen zu den begehrtesten Policen gehören.
Und dieser Boom wird 2013 noch einmal Auftrieb bekommen: Denn seit
1. Januar werden die Policen vom Staat gefördert. Unabhängig vom
Einkommen steuert der Staat nun 60 Euro im Jahr bei.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Policen aber einige
Voraussetzungen erfüllen. So darf der Eigenanteil des Versicherten
nicht unter zehn Euro liegen, zusammen mit dem Zuschuss muss die
Police also mindestens 15 Euro im Monat kosten.
Zudem muss die Zusatzversicherung in allen vier Pflegestufen
Leistungen anbieten, für die Pflegestufe III müssen das zudem
mindestens 600 Euro monatlich sein. Daneben muss der Vertrag einen
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vorsehen sowie auf eine
Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen
Vorerkrankungen verzichten.
Außerdem grenzen weitere Regeln die Vertragsfreiheit ein. So darf
der Vertrag maximal eine Wartezeit von fünf Jahren vorsehen, und bei
finanziellen Problemen muss die Möglichkeit bestehen, den Vertrag
beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen. Ebenfalls wichtig: Die
Abschlusskosten dürfen nur doppelt so hoch sein wie die erste
Bruttoprämie. Liegt die bei 30 Euro, darf der Vertrag also nur 60
Euro Abschlusskosten vorsehen.
Zwtl.: Zulage auf Antrag
Die jährliche Zulage wird auf Antrag gewährt, den das
Versicherungsunternehmen für den Versicherten stellt. Dafür muss der
Versicherte den Anbieter bevollmächtigen, die Zulage für jedes
Beitragsjahr zu beantragen. Sie wird dann direkt von der Deutschen
Rentenversicherung Bund an den Versicherer ausgezahlt, der das Geld
dem Vertrag gutschreibt.
Bereits bestehende Pflegezusatzversicherungen werden durch die
Beschränkungen kaum förderfähig sein. Diese Altverträge können aber
über Steuervorteile gefördert werden.
Liegt der Krankenversicherungsbeitrag des Versicherten unter
1.900 Euro bei Arbeitnehmern oder 2.800 Euro bei Selbstständigen,
können auch die Prämien für eine Pflegezusatzversicherung steuerlich
anerkannt werden.
dapd.djn/T2013010901580/ome/K2120/rad
(Berlin)