Die Debeka startet mit einer guten Tat
ins neue Jahr: Obwohl die Versicherung nicht selbst betroffen war,
hat sie ihre Bedingungsklauseln zu bestehenden Verträgen geändert
und an ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) angepasst. Die Kunden wurden zudem über die Auswirkungen
benachrichtigt.
Henstedt/Ulzburg (dapd). Die Debeka startet mit einer guten Tat
ins neue Jahr: Obwohl die Versicherung nicht selbst betroffen war,
hat sie ihre Bedingungsklauseln zu bestehenden Verträgen geändert
und an ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) angepasst. Die Kunden wurden zudem über die Auswirkungen
benachrichtigt.
Sie bekommen nun im Fall der Kündigung einen höheren
Rückkaufswert und im Fall der Beitragsfreistellung letztlich eine
höhere Auszahlung. Hintergrund ist eine BGH-Entscheidung, mit der
die Klausel in den Versicherungsbedingungen zu Kündigung, zur
Beitragsfreistellung und zur Verrechnung von Abschlusskosten für
unwirksam erklärt worden war.
dapd.djn/T2013030401273/ome/K2120/rad
(Henstedt/Ulzburg)