Eine Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist für Immobilienbesitzer ein
absolutes Muss: Der Eigentümer muss die Sicherheit auf und um seinen
Boden herum gewährleisten. Wer eine Immobilie selbst bewohnt, ist in
aller Regel durch die private Haftpflichtversicherung ausreichend
geschützt. Der Schutz gilt meist auch dann, wenn eine
Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer vermietet werden.
Berlin (dapd). Eine Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist für Immobilienbesitzer ein
absolutes Muss: Der Eigentümer muss die Sicherheit auf und um seinen
Boden herum gewährleisten. Wer eine Immobilie selbst bewohnt, ist in
aller Regel durch die private Haftpflichtversicherung ausreichend
geschützt. Der Schutz gilt meist auch dann, wenn eine
Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer vermietet werden. Aber schon
bei einer weiteren Wohneinheit ist der Schutz meist nicht mehr
gegeben.
Versichert ist bei Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen immer das sogenannte Haus-
und Grundstücksrisiko. Dazu gehören alle Risiken, die vom
Grundstück, den Gebäuden, den Pflanzen, Bäumen und Teichen, aber
auch von verwendeten Arbeitsgeräten wie dem Rasenmäher ausgehen.
Abgedeckt sind immer die Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten
des Versicherungsnehmers. Dazu gehören das Schneeräumen oder die
Pflicht, Passanten vor herumfliegenden Dachziegeln zu schützen.
Dabei hat eine solche Versicherung stets zwei Funktionen:
Einerseits reguliert sie berechtigte Ansprüche, bezahlt also
Schäden. Andererseits wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche ab
und hat damit die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, weil sie
gegen Forderungen notfalls auch vor Gericht geht.
Zwtl.: Preisvergleiche sparen bares Geld
In Wohnanlagen mit mehreren Eigentumswohnungen schließt in der
Regel der Verwalter eine ausreichende Versicherung für alle
Miteigentümer ab. Aber auch dann ist der Haftpflichtschutz für die
Wohnanlage bei einem anderen Versicherer meist günstiger zu bekommen
– ein Preisvergleich lohnt also.
Wer für seine eigene Immobilie einen separaten Vertrag
abschließen möchte, sollte aber Einiges beachten: So können auch
unbebaute Grundstücke gefährlich sein oder werden. Viele Versicherer
bieten für leere Grundstücke empfehlenswerte Spezialtarife an.
Außerdem müssen auch Bauvorhaben abgesichert sein. Kleinere
Projekte sind oft in der Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert, meist aber nur
bis zu Bausummen von 100.000 Euro. Abhilfe schafft dann der
Abschluss einer günstigen Bauherren-Haftpflicht, die gegen einen
Einmalbeitrag die gesamte Bauphase versichert.
Eine Haftpflichtversicherung für ein Zweifamilienhaus gibt es ab
etwa 50 Euro. Wer deutlich mehr zahlt, sollte die Preise
vergleichen. Wer dann zu einem günstigeren oder besseren Anbieter
wechseln will, muss den Vertrag drei Monate vor Ende des
Versicherungsjahres schriftlich kündigen, sonst verlängert er sich
automatisch. Dabei sind Versicherungs- und Kalenderjahr oft nicht
identisch, der Kündigungstermin sollte also im Auge behalten werden.
dapd.djn/T2012120501767/ome/K2120/rad
(Berlin)