Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und
Ordnungsrechts befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den
Bautenstand zu kontrollieren. Dabei prüfen sie, ob die vorhandenen
Bauten genehmigt sind. Auch kleinere Schwarzbauten werden dabei
leicht entdeckt, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Berlin (dapd). Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und
Ordnungsrechts befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den
Bautenstand zu kontrollieren. Dabei prüfen sie, ob die vorhandenen
Bauten genehmigt sind. Auch kleinere Schwarzbauten werden dabei
leicht entdeckt, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Aber auch ohne direkten
Besuch auf dem Grundstück können Kommunen heute Schwarzbauten
entdecken. Sie nutzen zunehmend die Möglichkeit, Luftbildaufnahmen
direkt mit den Baudaten abzugleichen.

Wer keine Baugenehmigung vorweisen kann, muss mit
Abbruchverfügungen rechnen oder sich einem langwierigen und teuren
Nachgenehmigungsverfahren stellen.

dapd.djn/T2012120401856/kaf/K2120/mwo

(Berlin)