Die Rente ist sicher? Zumindest wird sie seit 2005
sicher deutlich stärker besteuert – bis sie ab kommendem Jahr voll
steuerpflichtig ist. Daneben herrscht für private Renten aus
staatlich geförderten Modellen wie Riester- oder
Erwerbsunfähigkeitsrenten Unklarheit, mit welchen Steuerlasten zu
rechnen ist.

Berlin (dapd). Die Rente ist sicher? Zumindest wird sie seit 2005
sicher deutlich stärker besteuert – bis sie ab kommendem Jahr voll
steuerpflichtig ist. Daneben herrscht für private Renten aus
staatlich geförderten Modellen wie Riester- oder
Erwerbsunfähigkeitsrenten Unklarheit, mit welchen Steuerlasten zu
rechnen ist.

Die klassischen Leibrenten aus unversteuertem Einkommen wie
gesetzliche, aber auch die Rürup-Rente wurden ab dem Rentenjahrgang
2005 und für alle Jahrgänge davor zunächst mit einem
Besteuerungsanteil von 50 Prozent versehen. Für jeden neuen Jahrgang
wird der Besteuerungsanteil bis 2020 um jeweils zwei und von 2021
bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht. Wer also 2013 in
Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 66 Prozent.

Künftig wird aber – anders als bisher – nicht mehr der
Ertragsanteil der Rente mit einem bestimmten Prozentsatz der Steuer
unterworfen. Dann wird einmalig der Rentenfreibetrag im ersten
Rentenjahr in Euro berechnet, der dann lebenslang gilt und der bei
steigenden Renten nicht mehr mitwächst. Nach einer Rentenerhöhung
von 1.000 Euro auf 1.020 Euro sind also für den Jahrgang 2013 nicht
mehr 66 Prozent von 1.020 Euro zu versteuern, sondern es wird
lebenslang ein Rentenfreibetrag von 340 Euro festgelegt – das sind
die 34 Prozent, die im ersten Rentenjahr steuerfrei waren.

Zwtl.: Versorgungsbezüge werden versteuert

Versorgungsbezüge werden im Alter ebenfalls voll versteuert.
Darunter fallen mit beamtenrechtlichen Pensionen und Betriebsrenten
alle Renten, für die der Empfänger keine eigene Beitragsleistung
erbracht hat.

Bei den Versorgungsbezügen werden die Rentner allerdings
steuerrechtlich bessergestellt: Sie können von den Bezügen den
Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
steuermindernd abziehen. Allerdings werden beide Leistungen
schrittweise gekürzt und bis 2040 ganz abgeschafft.

Wer 2013 in Rente geht, kann allerdings zusammen mit dem
Werbungskostenpauschbetrag lebenslang bis zu 2.652 Euro jährlich
steuerfrei stellen.

Zwtl.: Private Renten sind ebenfalls zu versteuern

Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung müssen im Alter
mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der hängt vom Alter zu
Rentenbeginn ab und beträgt beispielsweise 27 Prozent, wenn der
Rentner mit 65 Jahren in den Ruhestand geht.

Von 1.000 Euro Rente werden also lediglich 270 Euro mit dem
persönlichen Steuersatz belegt. Liegt der bei 30 Prozent, sind
lediglich 81 Euro an Steuern fällig. Riester-Renten werden im Alter
dagegen voll besteuert, weil sie in der Ansparphase vom Staat
umfassend gefördert werden.

Wie auch andere private Renten werden Berufsunfähigkeitsrenten
vom Finanzamt nicht verschont und sind mit dem Ertragsanteil
steuerpflichtig. Bei einer sogenannten abgekürzten Rente, die nur
für einen bestimmten Lebenszeitraum gezahlt wird – wie die
Berufsunfähigkeitsrente -, bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils
und damit die Steuer an der Dauer der Zahlung. Läuft die Rente etwa
10 Jahre, beträgt der für die Steuer relevante Ertragsanteil 12
Prozent, läuft die Rente 20 Jahre, sind es 21 Prozent.

dapd.djn/T2013021200911/ome/K2120/rad

(Berlin)