Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine
Maßangelegenheit – umso wichtiger ist es, beim Abschluss die Hilfe
eines kompetenten Beraters in Anspruch zu nehmen. Wer aber an den
Falschen gerät, der bekommt vielleicht einen unpassenden Schutz, der
zu teuer ist oder im schlimmsten Fall nicht greift. Gefährlich wird
es vor allem, wenn die Verkäufer Phrasendrescherei betreiben.

Berlin (dapd). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine
Maßangelegenheit – umso wichtiger ist es, beim Abschluss die Hilfe
eines kompetenten Beraters in Anspruch zu nehmen. Wer aber an den
Falschen gerät, der bekommt vielleicht einen unpassenden Schutz, der
zu teuer ist oder im schlimmsten Fall nicht greift. Gefährlich wird
es vor allem, wenn die Verkäufer Phrasendrescherei betreiben.

Zwtl.: „Gesundheitsfragen sind nicht so wichtig“

Anhand der Gesundheitsangaben im Antrag entscheidet der
Versicherer, ob er den Vertrag annimmt oder nicht – und zu welchen
Konditionen. Werden die Frage falsch oder unvollständig beantwortet,
kann der Anbieter die Police noch Jahre und Jahrzehnte später
anfechten.

Der Versicherte steht dann ohne Schutz da und bekommt im
Ernstfall keine Rente und wird in aller Regel nicht einmal einen
neuen Versicherer finden, der ihm einen Berufsunfähigkeitsschutz
bietet.

Zwtl.: „Der Vertrag kann eine abstrakte Verweisung vorsehen“

Sieht ein Vertrag eine abstrakte Verweisung vor, bietet er kaum
Schutz für eine Berufsunfähigkeit. Denn durch diese Klausel kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung die Rentenzahlung verweigern, wenn
der Versicherte theoretisch noch in irgendeinem Beruf arbeiten
könnte. Ob es für ihn dort tatsächlich einen Job gibt, spielt keine
Rolle. Im schlimmsten Fall kann der Versicherte damit nach einer
Verweisung ohne Job und ohne Rente dastehen.

Mittlerweile sind Verträge ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit
eigentlich Standard. Entsprechend sollte die Police diese
Möglichkeit nicht mehr vorsehen.

Zwtl.: „Laufzeit bis 60 reicht“

Beim Berufsunfähigkeitsschutz gilt: Je länger der Vertrag läuft,
desto teurer wird er. Es ist für den Makler oder Vertreter deshalb
wesentlich einfacher, eine Police zu verkaufen, wenn diese nur bis
zum 55. oder 60. Geburtstag läuft.

Leider endet der Schutz dann aber auch viel zu früh. Denn im
Ernstfall müsste die Zeit zwischen dem 60. Geburtstag und dem Beginn
der Altersrente aus eigenen finanziellen Mitteln überbrückt werden.
Für die meisten Versicherten – vor allem wenn die Berufsunfähigkeit
bereits seit vielen Jahren besteht – ist das finanziell nicht zu
machen. Deshalb sollten Verbraucher immer eine Versicherung
abschließen, die mindestens bis zum 65. Geburtstag läuft.

dapd.djn/T2013010200425/ome/K2120/rad

(Berlin)