Ein Pflegefall ist menschlich und finanziell eine
harte Probe. Umso besser, wenn Betroffene sich rechtzeitig absichern
und eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Für die finanzielle
Unterstützung im Ernstfall bietet die Versicherungsbranche
verschiedene Modelle an.

Berlin (dapd). Ein Pflegefall ist menschlich und finanziell eine
harte Probe. Umso besser, wenn Betroffene sich rechtzeitig absichern
und eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Für die finanzielle
Unterstützung im Ernstfall bietet die Versicherungsbranche
verschiedene Modelle an.

Zwtl.: Pflegetagegeldversicherung

Da ist zum einen die Pflegetagegeldversicherung: Hier wird ein
Tagessatz vereinbart, der bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von den
tatsächlichen Kosten gezahlt wird. Dagegen zahlen die meisten
Pflegezusatzversicherungen das volle Tagesgeld erst bei Pflegestufe
III oder bei stationärer Pflege aus – entsprechend gibt es in den
Pflegestufen I oder II meist zwischen 25 und 50 Prozent.

Tagegeldpolicen sind deshalb vor allem dann eine gute Wahl, wenn
im Pflegefall frei über das Geld verfügt werden soll. Dann können
stationäre Aufenthalte genauso finanziert werden wie häusliche
Pflegemaßnahmen oder pflegefremde Leistungen, etwa eine Putzfrau.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Beiträge dauerhaft sicher
aufgebracht werden können.

Zwtl.: Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung leistet dagegen Zuschüsse zu den
Pflegekosten, die tatsächlich entstehen. Je nach Police werden bis
zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten getragen – nach Abzug der
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Allerdings hat der Versicherte bei einer Pflegekostenversicherung
keinen Zugang zum Geld und kann – anders als beim Pflegetagegeld –
nicht frei darüber verfügen. Pflegekostentarife sind damit vor allem
dann die richtige Wahl, wenn eine stationäre oder professionelle
ambulante Pflege gewünscht wird und die dadurch entstehenden,
nachweisbaren Kosten abgedeckt werden sollen.

Zwtl.: Pflegerentenversicherung

Bei einer Pflegerentenversicherung legt der Kunde einen
Monatsbeitrag fest, der in die Absicherung fließt. Auf Basis der
geleisteten Beiträge wird von der Versicherung später eine
lebenslange Rente bezahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig
wird.

Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei ausschließlich nach
der Pflegestufe, nicht danach, wo die Pflege stattfindet oder durch
wen sie erfolgt. Die Pflegerentenpolicen sind vor allem dann die
richtige Wahl, wenn das Pflegerisiko mit einer konstant
kalkulierbaren Prämie abgesichert werden soll.

Zwtl.: „Pflege-Bahr“ als Alternative?

Seit Anfang des Jahres gibt es die geförderte
Pflegezusatzversicherung. Der Staat bezuschusst sie mit fünf Euro
pro Monat. Um den Zuschuss zum „Pflege-Bahr“, benannt nach
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), zu erhalten, müssen die
Policen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: So muss der
Eigenanteil des Versicherten mindestens 10 Euro betragen, zusammen
mit dem Zuschuss muss die Police also mindestens 15 Euro im Monat
kosten.

Dafür muss sie in Pflegestufe III mindestens eine Leistung von
600 Euro monatlich vorsehen und darüber hinaus in allen vier
Pflegestufen Leistungen anbieten. Außerdem muss der Vertrag einen
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vorsehen sowie auf eine
Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen
Vorerkrankungen.

Auskunft zu den neuen und auch zu den bisherigen Tarifen geben
die Verbraucherzentralen und unabhängige Versicherungsberater.

dapd.djn/T2013022001607/ome/K2120/rad

(Berlin)