Es geschieht täglich und kann auch nur ein
kleiner Rempler beim Einparken sein: Wer einen Unfall baut, aber so
tut, als wäre nichts geschehen und sich aus dem Staub macht, macht
sich strafbar. Denn Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und keine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Karlsruhe (dapd). Es geschieht täglich und kann auch nur ein
kleiner Rempler beim Einparken sein: Wer einen Unfall baut, aber so
tut, als wäre nichts geschehen und sich aus dem Staub macht, macht
sich strafbar. Denn Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und keine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Der Tatbestand des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ ist in
§ 142 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dabei droht eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Möglich ist
außerdem ein befristetes Fahrverbot.

Bestraft wird laut Gesetz jeder Unfallbeteiligte, der sich vom
Unfallort entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien,
seines Fahrzeugs sowie der Art seiner Beteiligung „ermöglicht“ hat.
Das muss er tun, damit die anderen Unfallbeteiligten oder
Geschädigten zu ihrem Recht kommen.

Er muss dazu an der Unfallstelle „eine nach den Umständen
angemessene Zeit“ warten. Die Dauer der Wartefrist richtet sich nach
der Schwere des Unfalls und der erkennbaren Schadenshöhe, nach
Unfallort, Tageszeit, Witterung und Verkehrsdichte. Im Zweifel
sollte man bei einem geringen Schaden mindestens 30 Minuten lang
warten, wenn der Geschädigte nicht da ist.

Auch wer eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Anschrift und
Kennzeichen unter die Scheibenwischer klemmt, muss den Schaden
unverzüglich bei der Polizei melden. Denn nur so kann zum Beispiel
rechtzeitig geklärt werden, ob Alkohol beim Unfall im Spiel war.
Unfallbeteiligter ist jeder, „dessen Verhalten nach den Umständen
zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“.

Bei einem völlig belanglosen Schaden kann man allerdings nicht
wegen Unfallflucht bestraft werden. Die „Wertgrenze“ liegt laut
aktueller Rechtsprechung bei 25 Euro.

dapd.djn/T2012112151860/dmu/mai

(Karlsruhe)