Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung
steigen. Vor allem im Alter wird das zu einem Problem, wenn das
Einkommen mit dem Bezug der Rente sinkt. Und schon heute sind Beamte
und Pensionäre mit rund 40 Prozent aller Privatversicherten die
größte Gruppe, Tendenz steigend. Einen Schutz vor dieser
finanziellen Belastung im Alter versprechen die
Beitragsentlastungstarife.

Elmshorn (dapd). Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung
steigen. Vor allem im Alter wird das zu einem Problem, wenn das
Einkommen mit dem Bezug der Rente sinkt. Und schon heute sind Beamte
und Pensionäre mit rund 40 Prozent aller Privatversicherten die
größte Gruppe, Tendenz steigend. Einen Schutz vor dieser
finanziellen Belastung im Alter versprechen die
Beitragsentlastungstarife. Aber sorgen sie tatsächlich für eine
finanzielle Entlastung?

Das Prinzip der Beitragsentlastungstarife sieht vor, dass der
Versicherte heute etwas mehr zahlt und dafür im Alter weniger. Die
Mehrbelastung in jungen Jahren liegt zwischen 10 und 100 Euro pro
Monat. Der Krankenversicherungsbeitrag wird reduziert, wenn der
Versicherte das vereinbarte Alter (zumeist 65 Jahre) erreicht hat.
Allerdings gilt es zu beachten, dass auch im Alter weiterhin der
Zusatzbeitrag für den Beitragsentlastungstarif gezahlt werden muss.

„Die Kosten für den Beitragsentlastungstarif müssen auch
entrichtet werden, wenn der Versicherte schon die Leistungen aus
diesem Tarif erhält“, sagt Ralf Scherfling von der
Verbraucherzentrale NRW. Dadurch wird der Entlastungsbetrag
gemindert.

Zwtl.: Vergleich mit alternativen Geldanlagen

Im Grunde handelt es sich bei den Beitragsentlastungstarifen um
eine Geldanlage, mit der der Versicherte fürs Alter vorsorgt.
Dementsprechend muss man sich auch die Frage stellen, ob sich durch
eine andere Altersvorsorge nicht eine höhere Rendite erwirtschaften
lässt. Deshalb empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten
(BdV), eher auf andere Geldanlagen zu setzen. „Besser geeignet ist
zum Beispiel eine Geldanlage in Investmentfonds und/oder
festverzinsliche Wertpapiere oder auch Banksparpläne.“

Die Erträge aus diesen Kapitalanlagen kann der Privatversicherte
dann im Alter genauso gut verwenden, um damit seine
Krankenkassenbeiträge zu bezahlen.

Aus steuerlicher Sicht bieten die Beitragsentlastungstarife zwei
Vorteile. Zum einen unterliegen die erwirtschafteten Erträge, anders
als bei vielen anderen Geldanlagen, nicht der Abgeltungsteuer. Zum
anderen können Versicherte die Mehrkosten für die
Beitragsentlastungstarife genauso wie die restlichen
Krankenkassenbeiträge zumindest anteilig als Sonderausgaben
steuerlich geltend machen.

„In dem Umfang, in dem sie sich auf die Basiskrankenversicherung
beziehen, sind die Beitragsentlastungstarife auch von der Steuer
absetzbar“, erklärt Dirk Lullies vom PKV-Verband.

Zwtl.: Verlust der Beiträge bei Versicherungswechsel

Die Beitragsentlastungstarife haben einen ganz entscheidenden
Nachteil. Wenn der Versicherte zurück in die gesetzliche
Krankenversicherung wechselt, gehen sämtliche bis dahin eingezahlten
Beiträge verloren. Aber nicht nur die Rückkehr in die gesetzliche
Krankenversicherung führt zu einem Komplettverlust aller bis dahin
eingezahlten Beiträge, sondern auch der Wechsel zu einer anderen
privaten Versicherung.

Damit ist der Versicherte durch den Abschluss eines
Beitragsentlastungstarifs dauerhaft an seinen bisherigen Versicherer
gebunden. Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge auch im
Todesfall verloren. „Verstirbt der Versicherte, erfolgt keine
Rückerstattung oder Auszahlung der angesparten Rücklagen an die
Erben“, erläutert Scherfling.

Zwtl.: Arbeitnehmer können Arbeitgeberzuschuss ausnutzen

Interessant sind die Beitragsentlastungstarife vor allem für
Arbeitnehmer. Denn bei privat versicherten Arbeitnehmern beteiligt
sich der Arbeitgeber mit 50 Prozent an den Krankenkassenbeiträgen,
auch an den Mehrkosten für die Beitragsentlastungstarife. Dies gilt
jedoch nur, wenn der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht mit den
regulären Prämien erreicht ist. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen
Selbstständige auf diesen Zuschuss verzichten und die Mehrkosten
immer vollständig aus eigener Tasche zahlen.

dapd.djn/T2012080301647/ome/K2120/ph

(Elmshorn)