Zum Pflegefall zu werden, ist für die meisten
Menschen eine erschreckende Vorstellung. Denn das heißt, dass sie
dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, immer jemanden brauchen,
der sich um sie kümmert. Hinzu kommen die bürokratischen Hürden, die
zu nehmen sind. Hier erschweren vor allem Fachbegriffe dem Laien die
Orientierung.
Berlin (dapd). Zum Pflegefall zu werden, ist für die meisten
Menschen eine erschreckende Vorstellung. Denn das heißt, dass sie
dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, immer jemanden brauchen,
der sich um sie kümmert. Hinzu kommen die bürokratischen Hürden, die
zu nehmen sind. Hier erschweren vor allem Fachbegriffe dem Laien die
Orientierung.
Zwtl.: Ambulante Pflege
Unter der ambulanten Pflege versteht man die häusliche Versorgung
von pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Diese
Form der Pflege soll es ermöglichen, professionelle Betreuung zu
bekommen, ohne dafür die gewohnte häusliche Umgebung verlassen zu
müssen.
Die ambulante Pflege erledigen in vielen Fällen
Familienmitglieder des Hilfebedürftigen. Sie kann aber auch
vollständig oder teilweise von ambulanten Pflegediensten übernommen
werden.
Zwtl.: Kurzzeitpflege
Mit Hilfe der Kurzzeitpflege können die Kosten für eine
stationäre Unterbringung im Pflegeheim bis zu vier Wochen im Jahr
und bis zu einem Betrag von 1.510 Euro im Bedarfsfall erstattet
werden. Dieser Bedarf kann bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger
Verhinderung der Pflegeperson geltend gemacht werden.
Zwtl.: Pflegestufen
Die Pflegestufe Null kommt vor allem für diejenigen infrage, die
nach dem Hilfenkatalog unter dem erforderlichen Zeitaufwand für die
Pflegestufe I bleiben, aber dennoch Hilfe im Alltag benötigen. Die
Leistungen sind hier mit maximal 200 Euro monatlich eher gering. Für
Demenzkranke gibt es dabei allerdings verbesserte Leistungen. Sie
erhalten erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Leistungen der Pflegstufe I werden bewilligt, wenn der
Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche
Versorgung pro Tag mindestens 90 Minuten beträgt. Auf zwei
Verrichtungen der Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten
täglich entfallen.
Die Schwerpflegebedürftigkeit der Pflegestufe II wird angenommen,
wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe
geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die
Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss dabei zu
mindestens drei verschiedenen Zeiten und eine hauswirtschaftliche
Hilfe mehrmals in der Woche notwendig sein.
Die sogenannte Schwerstpflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III
gilt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang
Hilfe geleistet werden muss, davon mindestens vier Stunden auf die
Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit rund um
die Uhr gegeben ist.
Zwtl.: Pflegegeld
Für eine häusliche Pflege erhält der Pflegebedürftige das
Pflegegeld von der Kasse, damit er eine selbst beschaffte
Pflegekraft bezahlen kann. Oft sorgen dann Familienangehörige oder
nahestehende Personen für die Pflege. Je nach Pflegestufe beträgt
das Pflegegeld ab kommendem Jahr bis zu 305 Euro bei Pflegestufe I,
525 Euro bei Pflegestufe II und 700 Euro bei Pflegestufe III.
Zwtl.: Pflegesätze für die stationäre Pflege
Für die Unterbringung in einem Pflegeheim werden die Kosten je
nach Pflegestufe entsprechend den festgelegten Sätzen erstattet.
Dabei liegt der Satz in der vollstationären Pflege bei 1.023 Euro in
Pflegestufe I, 1.279 Euro in Pflegestufe II und 1.550 Euro in
Pflegestufe III. Für eine teilstationäre Pflege sind es 450, 1.100
und 1.550 Euro.
Zwtl: Pflegezusatzversicherung
Zur weiteren Absicherung für den Pflegefall bieten die meisten
Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegekosten-, Pflegerenten-
oder Pflegetagegeldversicherungen an. Solche Policen sollen im
Idealfall die Lücke zwischen den tatsächlichen und den von der
gesetzlichen Pflegeversicherung getragenen Kosten schließen.
Zwtl.: Wohnraumanpassung
Die Pflegeversicherung gewährt beim Vorliegen einer Pflegestufe
finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfelds. Für
bauliche Maßnahmen können bis zu 2.557 Euro bewilligt werden. Dabei
sind aber zehn Prozent der Kosten vom Betroffenen immer selbst zu
zahlen.
dapd.djn/T2012122101989/ome/K2120/rad
(Berlin)