Geht es um den Wechsel in die private
Krankenversicherung, stehen oft die – besseren – Leistungen im
Vordergrund. Allerdings gibt es drei Dinge, die mindestens genauso
wichtig sind wie Einzelbett, Chefarztbehandlung und die freie
Spezialistenwahl.
Berlin (dapd). Geht es um den Wechsel in die private
Krankenversicherung, stehen oft die – besseren – Leistungen im
Vordergrund. Allerdings gibt es drei Dinge, die mindestens genauso
wichtig sind wie Einzelbett, Chefarztbehandlung und die freie
Spezialistenwahl.
Zwtl.: Die Selbstbeteiligung
Zum einen ist das die Selbstbeteiligung. Fast alle Volltarife der
privaten Krankenversicherung sehen heute eine Selbstbeteiligung vor,
die Versicherte pro Jahr leisten müssen. Konkret heißt das: Bis zu
dieser Selbstbeteiligung tragen sie alle Kosten selbst.
Standardmäßig wird eine Selbstbeteiligung von 300 bis 600 Euro
von den Anbietern vorgeschlagen. Möglich sind oft aber auch 1.000
Euro oder mehr. Vor allem bei günstigen Einsteigertarifen wird oft
eine hohe Selbstbeteiligung verlangt.
Für Arbeitnehmer lohnt sich eine so hohe Selbstbeteiligung
allerdings selten. Sie müssen die Selbstbeteiligung immer komplett
aus der eigenen Tasche zahlen, während der Arbeitgeber zu den
Prämien meist die Hälfte dazuzahlt. Eine hohe Selbstbeteiligung
senkt damit auch den Arbeitgeberzuschuss.
Selbstständige zahlen die Prämien ohnehin komplett selbst. Eine
höhere Selbstbeteiligung kann damit durchaus eine Option sein.
Zwtl.: Die Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Anbieter erstatten ihren Versicherten Prämien, wenn
sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch
genommen haben. Der Anspruch auf eine solche Erstattung muss im
Vertrag allerdings garantiert werden, damit der Versicherte einen
Anspruch darauf hat. Ist das nicht der Fall, werden Beiträge nur
erstattet, wenn die finanzielle Situation des Versicherers das
zulässt.
Wer mit der Beitragsrückerstattung rechnen möchte, braucht also
die Garantie. Für Angestellte sind die Erstattungen dabei doppelt
attraktiv: Sie fließen zu 100 Prozent in ihre Tasche. Sie stecken
also auch den Arbeitgeberanteil mit ein.
Zwtl.: Das Risiko Elternzeit
Kündigt sich Nachwuchs an, bleibt meist ein Elternteil zu Hause
und kümmert sich um das Kind. Wer in die private Krankenversicherung
wechseln will, sollte sich für diesen Fall Gedanken darüber machen,
was aus dem Krankenversicherungsschutz in dieser Zeit wird.
Gute Verträge sehen auch dann Leistungen vor, wenn während der
Elternzeit die Prämien nicht gezahlt werden. Ist das nicht der Fall,
müssen Eltern in Elternzeit die Prämien in voller Höhe aus eigener
Tasche zahlen, um weiterhin einen Leistungsanspruch zu haben. Das
kann schnell zu einer übermäßigen finanziellen Belastung nach der
Geburt des Kindes führen.
dapd.djn/T2013022701626/ome/K2120/rad
(Berlin)