Während Firmenwagen in vielen Unternehmen zum
Standard gehören, waren Fahrräder bisher wenig verbreitet. Nun
können aber auch sie – genauso wie Autos – als Firmenräder
steuerlich eingesetzt werden. Darauf weist das Internetportal
steuerrat24.de hin.
Hemsbach (dapd). Während Firmenwagen in vielen Unternehmen zum
Standard gehören, waren Fahrräder bisher wenig verbreitet. Nun
können aber auch sie – genauso wie Autos – als Firmenräder
steuerlich eingesetzt werden. Darauf weist das Internetportal
steuerrat24.de hin.
Der Arbeitgeber kann damit die Kosten des Rades tragen, der
Arbeitnehmer muss die private Nutzung versteuern. Je nach Art des
Fahrrades müssen ein Prozent des Listenpreises sowie gegebenenfalls
die Fahrt von und zur Arbeit versteuert werden.
dapd.djn/T2013011001807/ome/K2120/rad
(Hemsbach)