Bei Fahren unter Drogeneinfluss drohen harte
Strafen. „Schon geringer Drogenkonsum kann bei Verkehrskontrollen
und Unfällen von der Polizei durch Schnelltests in Schweiß, Speichel
oder Urin nachgewiesen werden“, warnt Verkehrsmedizinerin Sabine
Löhr-Schwaab, vom TÜV Süd in München vor Drogenfahrten.

München (dapd). Bei Fahren unter Drogeneinfluss drohen harte
Strafen. „Schon geringer Drogenkonsum kann bei Verkehrskontrollen
und Unfällen von der Polizei durch Schnelltests in Schweiß, Speichel
oder Urin nachgewiesen werden“, warnt Verkehrsmedizinerin Sabine
Löhr-Schwaab, vom TÜV Süd in München vor Drogenfahrten. Nachfolgende
Bluttests im Krankenhaus oder auf der Polizeiwache sicherten den
Nachweis rechtlich ab.

Einen Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit gebe es nicht, erläutert
die Medizinerin. Schon der Nachweis einer geringen
Drogenkonzentration im Blut könne zu hohen Strafen führen. Wer beim
Fahren unter Drogeneinfluss ertappt wird, dem drohen eine Geldbuße
von bis zu 1.500 Euro, bis zu drei Monate Fahrverbot und vier Punkte
im Flensburger Verkehrszentralregister.

Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter
Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer
zudem strafbar. Dann drohen Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug,
hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen.

dapd.djn/T2013012801110/nom/K2120/mwa

(München)