Wer ehrenamtlich tätig ist, kann bis zu 500 Euro
im Jahr steuerfrei als Aufwandsentschädigung bekommen. Dieser
Steuervorteil gilt aber nur, wenn das Geld tatsächlich gezahlt wird,
wie der Bundesfinanzhof entschied (Aktenzeichen: VIII B 202/11).
München (dapd). Wer ehrenamtlich tätig ist, kann bis zu 500 Euro
im Jahr steuerfrei als Aufwandsentschädigung bekommen. Dieser
Steuervorteil gilt aber nur, wenn das Geld tatsächlich gezahlt wird,
wie der Bundesfinanzhof entschied (Aktenzeichen: VIII B 202/11).
Diejenigen, die für das Ehrenamt keine Vergütung erhalten, können
auch nicht indirekt von dem Steuervorteil profitieren, indem
beispielsweise in der Steuererklärung andere Einnahmen bis zu 500
Euro steuerfrei gestellt werden. Laut der Entscheidung des
Bundesfinanzhofs werden nämlich nur konkrete Einnahmen steuerfrei
gestellt, so dass ohne Einnahmen auch kein Steuervorteil erzielt
werden kann.
dapd.djn/T2012091702251/ome/K2120/mhs
(München)