Hartz-IV-Empfänger bekommen einen
Ein-Euro-Job nur dann bezahlt, wenn sie die Arbeitsgelegenheit
tatsächlich wahrnehmen. Fallen sie wegen einer Erkrankung aus, gibt
es keine Aufwandsentschädigung, wie das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt entschied (Aktenzeichen: L 2 AS 397/10).

Halle/Saale (dapd). Hartz-IV-Empfänger bekommen einen
Ein-Euro-Job nur dann bezahlt, wenn sie die Arbeitsgelegenheit
tatsächlich wahrnehmen. Fallen sie wegen einer Erkrankung aus, gibt
es keine Aufwandsentschädigung, wie das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt entschied (Aktenzeichen: L 2 AS 397/10).

Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass es sich bei der
Arbeitsgelegenheit nicht um ein Beschäftigungsverhältnis mit
Anspruch auf Entgeltfortzahlung handele. Bei krankheitsbedingten
Fehlzeiten entstehe auch kein Mehraufwand, der ausgeglichen werden
müsse. Laut Urteil musste die zuständige Behörde auch nicht die
Ausgaben für drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhe
ersetzen. In dem Fall war die gezahlte pauschale
Aufwandsentschädigung nämlich höher als die tatsächlichen
Aufwendungen des Klägers.

dapd.djn/T2012102303048/rog/K2120/mwa

(Halle/Saale)