Von mehr als vier Millionen im vergangenen Jahr
bearbeiteten Einsprüchen haben die Finanzämter rund zwei Drittel
zugunsten der Bürger entschieden. Das teilt der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit. Die Berater empfehlen daher, den
Einkommenssteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu prüfen.

Berlin (dapd). Von mehr als vier Millionen im vergangenen Jahr
bearbeiteten Einsprüchen haben die Finanzämter rund zwei Drittel
zugunsten der Bürger entschieden. Das teilt der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit. Die Berater empfehlen daher, den
Einkommenssteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu prüfen.

Wenn im Steuerbescheid Abzugsbeträge fehlen oder die Einnahmen zu
hoch angesetzt wurden, sollten Steuerpflichtige innerhalb eines
Monats schriftlich Einspruch einlegen. Die Finanzämter sind dann
verpflichtet, den Bescheid noch einmal vollständig zu prüfen. In den
zurückliegenden drei Jahren haben die Behörden jeweils mehr als zwei
Drittel der Einsprüche zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

Das zeigt nach Auffassung des NVL, dass sich ein Einspruch meist
lohnt. Das Finanzamt kann zwar auch zu dem Ergebnis kommen, dass
Aufwendungen zu Unrecht anerkannt worden sind. In einem solchen Fall
muss das Amt den Steuerpflichtigen aber auf den Nachteil für ihn
hinweisen. Wird der Einspruch dann zurückgenommen, bleibt alles beim
Alten. Der Fehler liegen allerdings nicht immer beim Finanzamt. So
sind in der Statistik auch Fälle enthalten, in denen
Steuerpflichtige nachträglich Aufwendungen geltend machen oder die
Steuererklärung erst nach der Schätzung durch das Amt einreichen.

Wenn das Finanzamt einem Einspruch nicht stattgibt, bleibt der
Weg zum Finanzgericht. Auch in diesen Fällen werden viele Bescheide
noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Die Erfolgsquote bei
Klagen zu Steuer und Kindergeld liegt bei über 40 Prozent.

dapd.djn/T2012092602969/ome/K2120/rad

(Berlin)