Elektronisch gesteuerte Verkehrsschilder sind für
den Kraftfahrer genauso verbindlich wie die auf herkömmlichen
Metallschildern. „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern,
gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen“, sagt
TÜV-Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander in Köln.

Köln (dapd). Elektronisch gesteuerte Verkehrsschilder sind für
den Kraftfahrer genauso verbindlich wie die auf herkömmlichen
Metallschildern. „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern,
gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen“, sagt
TÜV-Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander in Köln.

Auf rund 3.100 Streckenkilometern seien derzeit solche
sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) installiert, etwa
1.500 weitere Kilometer sollen folgen. Mit ihnen können auf
großflächigen Schilderbrücken beispielsweise
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote angeordnet,
Fahrstreifen gesperrt und Seitenstreifen zeitweise freigegeben
werden.

Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu harmonisieren, Staus zu
verhindern und die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor Gefahren wie
starken Windböen oder Baustellen zu warnen. Außerdem können
beispielsweise Umleitungsempfehlungen oder Warnhinweise gegeben
werden. Je nach Verkehrsaufkommen wird auch die Zufahrt zur Autobahn
gesteuert.

Die Steuerung der VBA erfolgt automatisch per
Induktionsschleifen, Infrarotsensoren oder Videoerfassung und auf
der Grundlage von Kenngrößen wie Verkehrsaufkommen und
Witterungsdaten. Rechnerzentralen werten die Datenströme aus, leiten
sie an die Polizei weiter, und der Verkehrsfunk wird entsprechend
informiert.

dapd.djn/T2012103003282/nom/K2120/mwa

(Köln)