Viele Eltern verzichten auf einen Antrag auf
Kindergeld, weil sie mit den steuerlichen Freibeträgen ohnehin
besser fahren. Dieses Vorgehen wird jedoch teuer, wie eine
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: V R 59/10) zeigt.
Denn in der Praxis setzt das Finanzamt bei Eltern immer eine
sogenannte Günstigerprüfung an.
München (dapd). Viele Eltern verzichten auf einen Antrag auf
Kindergeld, weil sie mit den steuerlichen Freibeträgen ohnehin
besser fahren. Dieses Vorgehen wird jedoch teuer, wie eine
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: V R 59/10) zeigt.
Denn in der Praxis setzt das Finanzamt bei Eltern immer eine
sogenannte Günstigerprüfung an. Ist die Steuerersparnis durch die
Freibeträge dann geringer als das Kindergeld, bekommen die Eltern
keinen zusätzlichen Steuerbonus gutgeschrieben. Ist die
Steuerersparnis jedoch höher, werden die Freibeträge steuerlich
berücksichtigt, und das Kindergeld muss erstattet werden.
Verzichten die Eltern auf die Auszahlung des Kindergeldes, müssen
sie es im Rahmen der Einkommenssteuererklärung trotzdem erstatten,
wie das Portal steuerrat24.de erklärt. Es ist den Bundesrichtern
zufolge nicht entscheidend, ob das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt
wurde. Verrechnet wird der Anspruch auf Kindergeld – unabhängig
davon, ob die Eltern es tatsächlich erhalten haben. Verzichten
Eltern also auf das Kindergeld, müssen sie über die Steuererklärung
einen Betrag erstatten, den sie niemals erhalten haben.
dapd.djn/T2012121401217/ome/K2120/rad
(München)