Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum
Vertragsende aus, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung
aussprechen muss. Dennoch sind Arbeitnehmer mit Zeitvertrag nicht
rechtlos, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen
Anwaltverein erklärt.
Berlin (dapd). Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum
Vertragsende aus, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung
aussprechen muss. Dennoch sind Arbeitnehmer mit Zeitvertrag nicht
rechtlos, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen
Anwaltverein erklärt.
Während der befristeten Tätigkeit gelte für Arbeitnehmer der
gesetzliche Kündigungsschutz. Zudem sei eine Befristung ohne
Sachgrund regelmäßig nur bis zur Dauer von zwei Jahren möglich.
Danach müsse der Arbeitgeber begründen, warum er den Arbeitsvertrag
nicht unbefristet abschließe. Arbeitgeber könnten dabei viele Fehler
machen, beispielsweise durch Angabe nicht anerkannter Gründe.
Halten Beschäftigte eine Befristung für rechtswidrig, können sie
bis zu drei Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses vor dem
Arbeitsgericht auf Entfristung klagen. Haben sie Erfolg, muss der
Arbeitgeber sie unbefristet einstellen.
dapd.djn/T2012080203312/rog/K2120/mwa
(Berlin)