Eine Entscheidung über die Klage der
Verbraucherorganisation Foodwatch gegen den Nahrungsmittelkonzern
Unilever wegen Vertuschung angeblicher Gesundheitsrisiken beim
Verzehr der Margarine „Becel pro.activ“ ist am Freitag auf 5.
Oktober vertagt worden. Das Hamburger Landgericht will eine weitere
schriftliche Erklärung des Konzerns abwarten.
Hamburg (dapd). Eine Entscheidung über die Klage der
Verbraucherorganisation Foodwatch gegen den Nahrungsmittelkonzern
Unilever wegen Vertuschung angeblicher Gesundheitsrisiken beim
Verzehr der Margarine „Becel pro.activ“ ist am Freitag auf 5.
Oktober vertagt worden. Das Hamburger Landgericht will eine weitere
schriftliche Erklärung des Konzerns abwarten.
In dem Verfahren geht es um Aussagen, die der Konzern über seine
cholesterinsenkende Margarine verbreitet hatte. Danach gebe es aus
wissenschaftlicher Sicht „keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr
Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in
Verbindung zu bringen ist“.
Foodwatch sieht darin eine Verschleierung von Hinweisen auf
Nebenwirkungen des Produkts. Denn die der Margarine zugesetzten
Pflanzensterine verursachten Ablagerungen in den Gefäßen und damit
ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Die Verbraucherorganisation
will dem Konzern per Klage untersagen, seine Aussage zu verbreiten.
(Aktenzeichen: 324 O 64/12)
(Zusammenfassung bis 1600, 30 Zeilen)
dapd.djn/T2012081751366/mhu/mwa
(Hamburg)