Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch
vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage
vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz
verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch
mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten.
München (dapd). Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch
vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage
vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz
verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch
mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten. Das
gilt für alle Steuerfestsetzungen, die nach dem 31. Dezember 2008
entstanden.
dapd.djn/T2012112201833/ome/K2120/rad
(München)