Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, muss er
seinen Dienstwagen nicht im Betrieb abliefern. Vielmehr muss der
Arbeitgeber das Fahrzeug selbst abholen, wie das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied (Aktenzeichen: 10
Sa 1809/12).
Berlin (dapd). Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, muss er
seinen Dienstwagen nicht im Betrieb abliefern. Vielmehr muss der
Arbeitgeber das Fahrzeug selbst abholen, wie das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied (Aktenzeichen: 10
Sa 1809/12).
Zwar könne der Arbeitgeber im Regelfall verlangen, dass erkrankte
Beschäftigte einen auch privat genutzten Dienstwagen zurückgeben,
wenn sie nach Ablauf von sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr
bekommen. Bei Arbeitsunfähigkeit müssten Arbeitnehmer aber nicht im
Betrieb erscheinen und daher auch ihren Dienstwagen nicht selbst
abgeben. In diesem Fall habe der Arbeitgeber eine Holschuld.
dapd.djn/rog/K2120/mwa
(Berlin)