Auch bei der Erneuerung eines bestehenden
Wasseranschlusses gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben
Prozent. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII ZR
253/11).

München (dapd). Auch bei der Erneuerung eines bestehenden
Wasseranschlusses gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben
Prozent. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII ZR
253/11).

Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesfinanzhof geurteilt, dass
für das Verlegen eines Wasseranschlusses in einem Neubau nur sieben
Prozent berechnet werden dürfen. Nun dehnte er die Regelung auch auf
Erneuerungen aus. Damit müssen anderslautende Rechnungen korrigiert
und die zu viel gezahlte Steuer vom Wasserversorger zurückerstattet
werden.

dapd.djn/T2012080301681/ome/K2120/rad

(München)