Einige Länder Europas verhängen in der
Hauptreisezeit im Sommer ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über
7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. „Mit dieser Maßnahme soll
Urlaubern Vortritt gewährt und Straßen sollen entlastet werden“,
sagt ADAC-Mitarbeiterin Regina Ammel in München.

München (dapd). Einige Länder Europas verhängen in der
Hauptreisezeit im Sommer ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über
7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. „Mit dieser Maßnahme soll
Urlaubern Vortritt gewährt und Straßen sollen entlastet werden“,
sagt ADAC-Mitarbeiterin Regina Ammel in München.

In Deutschland gilt auf den wichtigsten Autobahnen sowie einigen
stark befahrenen Bundesstraßen laut Autoclub bis Ende August an
allen Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr ein Lkw-Fahrverbot. In
Frankreich werden Pkw-Fahrer zusätzlich zu den allgemeinen
Fahrverbotsregelungen an Samstagen vom 21. Juli bis 18. August
wenigen fahrenden Lkw auf Straßen begegnen.

Auch in Italien haben Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit am Samstag
Vorfahrt, bis 1. September dürfen Lkw von 7.00 bis 23.00 Uhr nicht
fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen bis 10. August
und am 24. August jeweils von 16.00 bis 23.00 Uhr. Am 27. Juli und
am 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab 14.00 Uhr pausieren.

Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind bis 15.
September freitags von 16.00 bis 23.00 Uhr, samstags von 5.00 bis
14.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 12.00 bis 23.00 Uhr keine
Lkw unterwegs. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings die
Autobahnen.

Österreich reguliert noch stärker. Die ganzjährige Einschränkung
wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und
Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet: Inntalautobahn A 12
(Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13
(Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen bis 1. September von
9.00 bis 15.00 Uhr sowie zusätzlich am 4. August von Mitternacht bis
9.00 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt, Ostautobahn A 4
(Schwechat-Nickelsdorf) an allen Samstagen bis 1. September von 8.00
bis 15.00 Uhr

Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin das generelle
Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr, wie der ADAC
betont. Auch auf den Bundesstraßen Österreichs müssen die Lkw
zeitweise weichen. An allen Samstagen bis 1. September gilt ein
Lkw-Fahrverbot von 8.00 bis 15.00 Uhr auf folgenden Bundesstraßen:
Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl,
Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf, Seefelder
Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf, Fernpass-Bundestraße (B
179) von Nassereith bis Bieberwier, Achensee-Bundesstraße (B 181) im
gesamten Verlauf.

Informationen zu den Lkw-Ferienfahrverboten in allen europäischen
Ländern können im Internet unter http://url.dapd.de/gkuVox abgerufen
werden.

dapd.djn/T2012071000496/nom/K2120/mwa

(München)