Erzieher haften für die Untaten der von ihnen
beaufsichtigen Kinder. Das gilt auch, wenn die Kinder Autos vom
Garten der Kindertagesstätte mit Steinen bewerfen, wie das
Oberlandesgericht Koblenz entschied.
Koblenz (dapd). Erzieher haften für die Untaten der von ihnen
beaufsichtigen Kinder. Das gilt auch, wenn die Kinder Autos vom
Garten der Kindertagesstätte mit Steinen bewerfen, wie das
Oberlandesgericht Koblenz entschied.
In dem Fall hatten sich einige Kinder am Außenzaun der
Tagesstätte postiert und mit den Steinwürfen mehrere Autos
beschädigt. Nicht unser Problem, sagte die Kindertagesstätte, die
Erzieher hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Das sah das Gericht anders: Die Gemeinde als Träger der
Kindertagesstätte muss Schadensersatz zahlen oder die Versicherung
einschalten. Denn die Erzieher hatten sehr wohl die Aufsichtspflicht
verletzt, als sie die Kinder so lange alleine unbeaufsichtigt
spielen ließen, dass sie die Autos mit den Steinen unter Beschuss
nehmen konnten.
(Aktenzeichen: OLG Koblenz 1 U 1086/11)
dapd.djn/T2012080301456/ome/K2120/ph/
(Koblenz)