Nach dem Aus für die Glühbirne entscheiden
sich viele Verbraucher für LED-Leuchten. Die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen empfiehlt, beim Ersatz alter Leuchtmittel auf
den richtigen Zeitpunkt zu achten. Glüh- oder Halogenlampen können
jederzeit gegen Energiesparlampen oder LED ausgewechselt werden.
Düsseldorf (dapd). Nach dem Aus für die Glühbirne entscheiden
sich viele Verbraucher für LED-Leuchten. Die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen empfiehlt, beim Ersatz alter Leuchtmittel auf
den richtigen Zeitpunkt zu achten. Glüh- oder Halogenlampen können
jederzeit gegen Energiesparlampen oder LED ausgewechselt werden. Wer
sich jedoch bereits mit Energiesparlampen ausgestattet hat und nun
mit den teureren LED liebäugelt, sollte erst dann umsteigen, wenn
die Energiesparlampen kaputt sind.
Nur im Kinderzimmer ist es empfehlenswert, sofort zu LED zu
wechseln. Denn Energiesparlampen enthalten Quecksilber, das bei
Lampenbruch austreten kann.
LED-Lampen sind derzeit die energieeffizientesten Leuchtmittel am
Markt. Mit bis zu 15.000 Betriebsstunden halten sie durchschnittlich
etwa 15-mal länger als herkömmliche Glühlampen und sparen mindestens
80 Prozent Strom ein. In der Standardfassung E27 sind LED-Lampen
bislang als Ersatz für alte Glühlampen mit einer Leistung von bis zu
75 Watt erhältlich, informiert die Verbraucherzentrale.
Nicht ganz so effizient sind Energiesparlampen. Sie leuchten
durchschnittlich etwa 10.000 Stunden lang und verbrauchen gegenüber
alten Glühlampen etwa 80 Prozent weniger Strom. Sie stehen in allen
Formen und Lichtfarben zur Verfügung und eignen sich für alle
Bereiche des Haushalts.
Halogenlampen verbrauchen mit Abstand am meisten Energie. Sie
sollten möglichst nur dort eingesetzt werden, wo es besonders auf
die korrekte Farbwiedergabe ankommt, zum Beispiel vor dem
Kleiderschrank, dem Schminkspiegel oder über dem Esstisch.
dapd.djn/T2013031401342/kaf/K2120/mwo
(Düsseldorf)