Die meisten Arbeitnehmer haben im kommenden Jahr
netto zumindest ein paar Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung: Wenn
der Rentenversicherungsbeitrag wie geplant auf 19 Prozent sinkt,
müssen Beschäftigte von ihrem Bruttoeinkommen 0,3 Prozentpunkte
weniger an die Rentenkasse abführen.
Berlin (dapd). Die meisten Arbeitnehmer haben im kommenden Jahr
netto zumindest ein paar Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung: Wenn
der Rentenversicherungsbeitrag wie geplant auf 19 Prozent sinkt,
müssen Beschäftigte von ihrem Bruttoeinkommen 0,3 Prozentpunkte
weniger an die Rentenkasse abführen. Da gleichzeitig der
Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt, bleibt unter dem Strich
eine Entlastung um 0,25 Prozentpunkte: Bei einem Monatsbrutto von
2.500 Euro entspricht dies einem „Gewinn“ von 6,25 Euro.
Für Besserverdiener fällt die Ersparnis noch geringer aus. Grund
ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung. Mussten Versicherte bislang nur Beiträge bis zu
einer Gehaltshöhe von 3.825 Euro entrichten, verschiebt sich dieser
Wert um gut 100 Euro nach oben.
Wer beispielsweise 3.900 Euro monatlich verdient, zahlt derzeit
knapp 314 Euro an die Krankenkasse, ab 1. Januar hingegen fast 320
Euro. Werden die geänderten Beitragssätze in Renten- und
Pflegeversicherung berücksichtigt, verringert sich die gesamte
Abgabenbelastung für den Beispielarbeitnehmer minimal von derzeit
rund 791,60 Euro auf künftig 788,80 Euro.
Am oberen Ende des Gehaltsspektrums sind sogar Einkommenseinbußen
zu erwarten, da auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung um 200 Euro auf 5.800 Euro
(Westdeutschland) steigt. Bei einem Monatsbrutto von 5.800 Euro
mussten Arbeitnehmer bislang 548,80 Euro an die Rentenversicherung,
84 Euro in die Arbeitslosenversicherung und 313,70 Euro für die
Krankenkasse zahlen. Ab 1. Januar steigen diese Abgaben auf 551
Euro, 87 Euro und 322,90 Euro. Insgesamt klettert die Belastung
durch Sozialversicherungsbeiträge damit von knapp 984 Euro monatlich
auf gut 1.001 Euro.
Arbeitnehmer, die wegen der steigenden Abgaben eine –
möglicherweise – günstigere private Krankenversicherung abschließen
wollen, müssen ab 1. Januar 2013 ebenfalls höhere Hürden überwinden:
Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Versicherte für den
Wechsel in die Private mindestens erreichen müssen, steigt zum
Jahreswechsel um 1.350 Euro auf dann 52.200 Euro.
Die von der Bundesregierung verabschiedeten
Sozialversicherungsgrößen sind auf der Webseite des
Bundesarbeitsministeriums abrufbar ( http://url.dapd.de/NCzAlX ).
Für individuelle Gehaltsberechnungen ist der Online-Rechner von
Norbert Heydorn ( www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ) zu
empfehlen.
dapd.djn/T2012101203013/rog/K2120/mwa
(Berlin)