Passagiere können ihre Fluggesellschaft nach
einem Flugausfall grundsätzlich innerhalb von drei Jahren vor
deutschen Gerichten auf Entschädigung verklagen.
Luxemburg (dapd). Passagiere können ihre Fluggesellschaft nach
einem Flugausfall grundsätzlich innerhalb von drei Jahren vor
deutschen Gerichten auf Entschädigung verklagen. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass sich
die Frist für die Erhebung von Klagen auf Zahlung einer
Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges „nach den
Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über die Klageverjährung
bestimmt“. In Deutschland beträgt diese Frist drei Jahre.
Im vorliegenden Fall hatte ein spanischer Passagier von der
Fluggesellschaft KLM eine Entschädigung verlangt, weil der von ihm
für den 20. Dezember 2005 gebuchte Flug von Schanghai nach Barcelona
annulliert worden war. Erst mehr als drei Jahre nach dem Flugausfall
– am 27. Februar 2009 – erhob er aber Klage gegen KLM vor einem
spanischen Gericht.
(Urteil in der Rechtssache C-139/11)
dapd.djn/T2012112200630/dmu/mai
(Luxemburg)