Limburg (dapd). Wenn ein Paar sich trennt, hat das auch Folgen für die gemeinsamen Freunde. Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn jemand eine Party plant, der beiden Ex-Partnern nahe steht. Wen kann, wen soll ich nun einladen? Rainer Wälde, Vorsitzender des Deutschen Knigge-Rats, empfiehlt, mit beiden Ex-Partnern zu sprechen. "Sagen Sie ganz offen: ‚Ich bin in dieser Situation unsicher – was soll ich tun?‘ Dann bekommen Sie auch eine direkte Reaktion."
Und was, wenn der eine zusagt, dem anderen das Wiedersehen mit dem Ex jedoch Bauchschmerzen bereitet? Hat dann der, der den Ex nicht treffen will, Pech gehabt? "Ganz wichtig ist, dass der Gastgeber die Entscheidung des Freundes oder der Freundin nicht einfach übernimmt", sagt der Benimm-Experte aus Limburg. Wer bei der Einladung ein unwohles Gefühl hat, müsse selbst wissen, was er sich antun wolle und was nicht. Die Entscheidung, wen er einlade, dürfe der Gastgeber nicht delegieren. "Hier ziehen sich etliche Gastgeber die falschen Hosen an und kommen dann in Kalamitäten."
Auch sei es nicht die Aufgabe des Gastgebers, Partei zu ergreifen – selbst wenn Freunde das forderten. "Das ist eine Zumutung der Gäste gegenüber dem Gastgeber", sagt Wälde. Grundsätzlich wiederum gelte: Die Entscheidung, ob er kommt, liegt beim Gast, und der sollte den Bogen nicht überspannen.
Übrigens sei es gar nicht undenkbar, dass beide Ex-Partner dieselbe Party genießen – vorausgesetzt, beide haben sich bewusst darauf eingelassen. "Kommt es doch zum Streit, sollte ich als Gastgeber im Ernstfall den Mut haben, die beiden Streithähne vor die Tür zu bitten – auch zum Schutz der anderen Gäste."
dapd