Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und
können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten.
Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin
hin. Nach Angaben von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol
inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte
Unfälle.
Berlin (dapd). Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und
können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten.
Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin
hin. Nach Angaben von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol
inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte
Unfälle. „Die heutigen Radler sind schneller unterwegs als früher
und ändern dies auch unter Alkoholeinfluss nicht“, sagt Brockmann.
So würden sie nicht nur für sich selbst, sondern beispielsweise auch
für Fußgänger zur Gefahr.
Weitgehend unbekannt ist nach seinen Erfahrungen, dass auch
Radfahrer schon bei geringen Alkoholmengen mit dem Strafgesetzbuch
in Konflikt kommen können. Schon ab 0,3 Promille gehe die
Rechtsprechung von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Dann
drohen bei Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall derzeit sieben
Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe.
Falls man mehrfach erwischt wurde, kann auch eine Freiheitsstrafe
verhängt werden.
Der gern gegebene Rat, betrunken das Auto stehen zu lassen und
stattdessen das Fahrrad zu benutzen, sei also falsch. „Wer fährt,
trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht. Das gilt auch für das
Fahrrad“, sagt Brockmann.
dapd.djn/T2013020700959/nom/K2120/mwa
(Berlin)