Biker, die mit ihrer Maschine in den Urlaub fahren
wollen, sollten beim Beladen darauf achten, dass der Schwerpunkt
möglichst weit vorn und möglichst weit unten liegt. Das empfiehlt
Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor des österreichischen
ÖAMTC in Wien. „Zusätzliches Gewicht verändert das Fahrverhalten des
Motorrads“, gibt er zu bedenken.
Wien (dapd). Biker, die mit ihrer Maschine in den Urlaub fahren
wollen, sollten beim Beladen darauf achten, dass der Schwerpunkt
möglichst weit vorn und möglichst weit unten liegt. Das empfiehlt
Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor des österreichischen
ÖAMTC in Wien. „Zusätzliches Gewicht verändert das Fahrverhalten des
Motorrads“, gibt er zu bedenken. Je weiter hinten und je höher der
Schwerpunkt liege, desto problematischer sei der Einfluss auf das
Fahrverhalten. Der Lenker beginne zu flattern, das Motorrad neige
zum Pendeln oder schaukele sich über Bodenwellen auf.
„Die Fahrweise muss an das veränderte Fahrverhalten angepasst
werden“, sagt Scheiblauer. Vor Reiseantritt sollte mit voller
Beladung eine Proberunde gedreht werden. Noch besser sei es, das
Handling mit dem Motorrad – auch voll bepackt – in einem Training
kennenzulernen.
Die schwersten Gepäckstücke sollten in den Tankrucksack, damit
die Beladung zwischen den beiden Rädern und in der Nähe des
Maschinenschwerpunkts liegt, rät Scheiblauer. Auch für sensible
Gepäckstücke wie die Fotoausrüstung sei der Tankrucksack der beste
Aufbewahrungsort. Ebenfalls dorthin gehöre alles, was schnell
griffbereit sein müsse. „Insgesamt muss man aber darauf achten, dass
der Tankrucksack nicht zu voll wird, sonst kann er den
Lenkereinschlag und die Sicht auf Instrumente und Kontrollleuchten
beeinträchtigen“, warnt der ÖAMTC-Fachmann.
Die Seitenkoffer links und rechts sollten gleichmäßig beladen
werden. Auch hier gelte, Schweres nach unten. Zudem sollte das
Gepäck vor Regen und Nässe geschützt und wasserdicht eingepackt
werden.
Für eine sichere Fahrt sollte darüber hinaus die
Federbeineinstellung auf die höhere Belastung eingestellt und der
Reifendruck an das höhere Gewicht angepasst werden. Außerdem dürfe
das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
dapd.djn/T2012070300791/nom/K2120/mwa
(Wien)