Private Abschleppfahrten sind in Deutschland nach
Einschätzung des ADAC kein Problem. Solange alles gut geht, schränkt
ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe allerdings ein. Kommt es zu einem
Unfall und entsprechenden Schäden, könnten aus Freunden oder
Bekannten schnell erbitterte Gegner werden.
München (dapd). Private Abschleppfahrten sind in Deutschland nach
Einschätzung des ADAC kein Problem. Solange alles gut geht, schränkt
ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe allerdings ein. Kommt es zu einem
Unfall und entsprechenden Schäden, könnten aus Freunden oder
Bekannten schnell erbitterte Gegner werden.
Um das Risiko beim Abschleppen möglichst gering zu halten, hat
der Gesetzgeber feste Regeln vorgeschrieben. „Aber auch einige
technische Gegebenheiten sollten beachtet werden“, sagt Frank Volk
vom TÜV Süd. Was für jedes Fahrzeug konkret zu tun ist, wird
erfahrungsgemäß in der Betriebsanleitung aufgelistet.
In jedem Fall müsse der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben,
damit das Lenkradschloss nicht einrastet, sagt Volk. Das werde
mitunter übersehen. Zugleich verweist er darauf, dass Fahrzeuge mit
Automatikgetriebe oder Allradantrieb in vielen Fällen nicht
abgeschleppt werden dürfen.
Zwtl.: Die Schleppstrecke sollte so kurz wie möglich sein
Grundsätzlich darf laut ADAC-Jurist Schäpe in Deutschland ein
Fahrzeug nur abgeschleppt werden, das fahruntüchtig ist und an Ort
und Stelle nicht repariert werden kann. Das Pannenfahrzeug müsse
nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein. „Probleme kann es
allerdings geben, wenn das nicht versicherte Fahrzeug auf das
Zugfahrzeug auffährt“, warnt der ADAC-Experte.
Theoretisch sei es möglich, das Fahrzeug quer durch Deutschland
zu schleppen. Der eigenen Sicherheit halber sollte die Fahrt jedoch
so kurz wie möglich gehalten werden und auf direktem Weg zur
nächstgelegenen Werkstatt oder Garage führen. Berufsverkehr, enge
Gassen oder starke Steigungen und Gefälle sollten dabei gemieden
werden.
Bei einer Panne auf der Autobahn dürfe nur bis zur nächsten
Ausfahrt abgeschleppt werden, sagt Schäpe. Dies gelte selbst dann,
wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter sei.
Widrigenfalls werde ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Auch der
umgekehrte Weg ist tabu. Beim Abschleppen eines außerhalb der
Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn
eingefahren werden.
Auf eine weitere Regel verweist Thomas Achelis vom KS-Autoclub:
An beiden Fahrzeugen müsse die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
„Andernfalls kann die Polizei fünf Euro kassieren.“
Zwtl.: In anderen Ländern andere Abschleppregeln
Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt laut Gesetz einen
Führerschein der Klasse B, der des Pannenfahrzeugs kann hingegen
ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Der Gesetzgeber verlange aber, sagt
Schäpe, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines
Fahrzeugs setzen dürften. Und lässt damit im Fall eines Unfalls viel
Interpretationsraum.
Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne
geht, sollten beide Fahrer vor dem Start unbedingt
Verständigungssignale vereinbaren, empfiehlt der ADAC.
Vorsicht ist bei Hilfeleistungen während der Urlaubsreise im
Ausland geboten. Dort gelten andere Regeln. In Spanien
beispielsweise kann falsch verstandene Hilfe die Urlaubskasse schwer
belasten. Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten und wird
mit einem Bußgeld zwischen 90 und 300 Euro geahndet.
dapd.djn/T2012072801418/nom/K2120/mwa
(München)