Wer in seinem Versicherungsantrag falsche Angaben
macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt
oder Prämien nachträglich anpasst. Das ist jedoch nur zulässig, wenn
der Kunde vor dem Vertragsschluss darüber belehrt wurde, dass der
Versicherer die entsprechenden Rechte hat.

München (dapd). Wer in seinem Versicherungsantrag falsche Angaben
macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt
oder Prämien nachträglich anpasst. Das ist jedoch nur zulässig, wenn
der Kunde vor dem Vertragsschluss darüber belehrt wurde, dass der
Versicherer die entsprechenden Rechte hat. Allerdings darf sich der
Versicherer trotz einer fehlen Belehrung vom Vertrag lösen, wenn der
Versicherte absichtlich und arglistig falsche Angaben gemacht hat.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts München (Aktenzeichen:
10 O 830/11) ist der Kunde in einem solchen Fall nicht mehr
schutzwürdig und kann sich deshalb nicht auf die nicht
ordnungsgemäße Belehrung berufen.

dapd.djn/T2013030101269/ome/K2120/rad

(München)