Macht ein Versicherungsmakler bei den
Gesundheitsfragen falsche Angaben, fällt das auf den Kunden zurück.
In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelten Fall ging
es um einen Mann, der beim Antrag auf Abschluss eines
Krankenversicherungsvertrags fünf fehlende Zähne nicht angegeben
hatte, die er dann kurze Zeit nach Vertragsschluss ersetzen lassen
wollte.
Köln (dapd). Macht ein Versicherungsmakler bei den
Gesundheitsfragen falsche Angaben, fällt das auf den Kunden zurück.
In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelten Fall ging
es um einen Mann, der beim Antrag auf Abschluss eines
Krankenversicherungsvertrags fünf fehlende Zähne nicht angegeben
hatte, die er dann kurze Zeit nach Vertragsschluss ersetzen lassen
wollte. Die private Krankenversicherung musste nicht zahlen.
(Aktenzeichen: OLG Köln 20 U 114/11)
dapd.djn/T2012082902804/ome/K2120/ph
(Köln)