Alte und verzogene Fenster treiben die Heizkosten
in die Höhe oder bieten nur unzureichenden Schutz gegen
Feuchtigkeit. Lässt sich das Problem durch eine Reparatur nicht mehr
beseitigen, müssen sie ausgetauscht werden. Das kostet mehrere
Tausend Euro.
München (dapd). Alte und verzogene Fenster treiben die Heizkosten
in die Höhe oder bieten nur unzureichenden Schutz gegen
Feuchtigkeit. Lässt sich das Problem durch eine Reparatur nicht mehr
beseitigen, müssen sie ausgetauscht werden. Das kostet mehrere
Tausend Euro.
Laut Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
unterscheidet das Mietrecht zwischen verschiedenen Beweggründen, aus
denen bauliche Maßnahmen wie der Fensteraustausch an Wohnungen
durchgeführt werden. „Sind die Arbeiten zum Erhalt der Bausubstanz
oder der normalen Wohnqualität nötig, handelt es sich um sogenannte
Instandhaltungsmaßnahmen“, erklärt die D.A.S.-Juristin. Diese fallen
zwar in den Aufgabenbereich des Vermieters, geben ihm allerdings
nicht das Recht, die Kosten durch eine Mieterhöhung auf die Bewohner
umzuwälzen.
Sollten dagegen die Wohnverhältnisse verbessert werden oder der
Gebrauchswert der Mietsache durch die baulichen Maßnahmen erheblich
steigen oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden, liegt
eine Modernisierung vor. In diesem Fall kann der Eigentümer eine
Mieterhöhung von maximal elf Prozent der für die Wohnung
angefallenen Kosten im Jahr durchsetzen.
dapd.djn/T2013012801176/mwo/mwa
(München)