Viele Schüler, Auszubildende und Studenten nutzen
die Ferien dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Zu viel Fleiß kann
sich dabei aber beim Kindergeld negativ auswirken, warnt der
Deutsche Steuerberaterverband. Zwar hat der Gesetzgeber seit diesem
Jahr die Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro bei
volljährigem Nachwuchs gestrichen.

Berlin (dapd). Viele Schüler, Auszubildende und Studenten nutzen
die Ferien dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Zu viel Fleiß kann
sich dabei aber beim Kindergeld negativ auswirken, warnt der
Deutsche Steuerberaterverband. Zwar hat der Gesetzgeber seit diesem
Jahr die Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro bei
volljährigem Nachwuchs gestrichen. Wer aber nach Abschluss der
ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums noch
kindergeldberechtigt ist, muss dennoch aufpassen.

Hier gilt stattdessen eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden
pro Woche, wenn – etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung –
hinzuverdient werden soll. Davon betroffen sind sowohl Arbeitnehmer
als auch Selbstständige im Nebenberuf. Wird die erlaubte Stundenzahl
überschritten, fallen in den entsprechenden Monaten das Kindergeld
oder die Kinderfreibeträge für die Eltern weg. Von dieser
Beschränkung generell ausgenommen sind Tätigkeiten in einem
Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job.

Auch Schüler und Studenten dürfen, etwa als Ferienjobber,
höchstens zwei Monaten pro Jahr die 20 Stunden überschreiten.
Bedingung hierfür ist allerdings, dass sie die Grenze im
Jahresdurchschnitt insgesamt wieder einhalten. Dafür muss dann in
anderen Monaten auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese
vermindert werden.

dapd.djn/T2012071802216/ome/K2120/rad

(Berlin)