Auch wenn eine Steuererstattung absehbar ist,
gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt eine
Steuererklärung bearbeiten muss. Darauf weist der Informationsdienst
Steuertipps hin. Eine Bearbeitungsfrist von sechs Monaten muss ein
Steuerzahler in aller Regel hinnehmen.

Mannheim (dapd). Auch wenn eine Steuererstattung absehbar ist,
gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt eine
Steuererklärung bearbeiten muss. Darauf weist der Informationsdienst
Steuertipps hin. Eine Bearbeitungsfrist von sechs Monaten muss ein
Steuerzahler in aller Regel hinnehmen. Verweigert der
Steuerpflichtige zusätzlich die Mitwirkung, indem er etwa Rückfragen
der Finanzbehörde zu seinem Antrag nicht beantwortet, kann er selbst
auch nicht die Untätigkeit des Finanzamts beanstanden.

Dauert die Bearbeitung länger als ein halbes Jahr, besteht zwar
die Möglichkeit, einen Untätigkeitseinspruch einzulegen. Der sollte
aber schon im Hinblick auf eine gute Zusammenarbeit immer das letzte
Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.

dapd.djn/T2012102902032/ome/K2120/rad

(Mannheim)