Weist das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit
des Widerspruchs gegen einen Steuerbescheid per E-Mail hin,
verlängert sich die reguläre Einspruchsfrist von einem Monat auf ein
Jahr. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 10 K 275/11)
entschieden.
Hannover (dapd). Weist das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit
des Widerspruchs gegen einen Steuerbescheid per E-Mail hin,
verlängert sich die reguläre Einspruchsfrist von einem Monat auf ein
Jahr. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 10 K 275/11)
entschieden.
Steuerzahler können dem Bescheid grundsätzlich auf verschiedenen
Wegen widersprechen: Schriftlich durch einen Brief, zur
Niederschrift beim Finanzamt, per Telegramm oder Fax – oder eben per
Mail. Die Richter entschieden nun, dass der Einspruch per E-Mail
kein Unterfall des schriftlichen Einspruchs ist, sodass auf diese
Möglichkeit gesondert hingewiesen werden muss.
dapd.djn/T2012070603113/ome/K2120/rad
(Hannover)