Derzeit erhalten bundesweit viele Rentner einen
Brief ihres Finanzamts: Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine
Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen. Die Finanzverwaltung
schreibt dabei diejenigen Rentner an, bei denen sie eine
Steuernachzahlung erwartet. Darauf weist der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine hin.

Berlin (dapd). Derzeit erhalten bundesweit viele Rentner einen
Brief ihres Finanzamts: Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine
Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen. Die Finanzverwaltung
schreibt dabei diejenigen Rentner an, bei denen sie eine
Steuernachzahlung erwartet. Darauf weist der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine hin.

Nachdem die Finanzverwaltung die Daten bereits seit langem von
den Rententrägern erhält, werden erstmals bundesweit die für das
Kalenderjahr 2010 gemeldeten Beträge ausgewertet. Wenn sich aufgrund
der Rentenhöhe und eventueller weiterer, dem Finanzamt bekannter
Einkünfte eine Steuernachzahlung ergeben könnte, erfolgt eine
kurzfristige Aufforderung. Ehegatten erhalten dabei zwei einzelne
Schreiben, um das Steuergeheimnis zu wahren.

Die Aufforderung bedeutet aber nicht, dass letztlich auch Steuern
nachgezahlt werden müssen. In vielen Fällen helfen absetzbare
Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten,
behindertenabhängige Steuervergünstigungen oder Handwerker- und
andere Dienstleistungen im Haushalt, die Steuerlast zu verringern
oder ganz zu vermeiden. Manchmal reichen auch die gesetzlichen
Sozialversicherungsbeiträge aus.

In diesen Fällen kann es bei der einmaligen Steuererklärung für
das Jahr 2010 bleiben. Rentner sollten dann beim Finanzamt
beantragen, dass sie für die Folgejahre von der Abgabepflicht
befreit werden, wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht
ändern.

dapd.djn/T2012110501025/ome/K2120/rad

(Berlin)