Das Bundesfinanzministerium hat sein „Merkblatt
zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2013“
im Internet veröffentlicht. Dafür haben das Ministerium und die
obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet, um
verheirateten Arbeitnehmern die Auswahl zu erleichtern.

Berlin (dapd). Das Bundesfinanzministerium hat sein „Merkblatt
zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2013“
im Internet veröffentlicht. Dafür haben das Ministerium und die
obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet, um
verheirateten Arbeitnehmern die Auswahl zu erleichtern.

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht
dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für
den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV
eingeordnet oder ob der Besserverdienende nach Steuerklasse III und
der andere Partner nach Steuerklasse V besteuert werden wollen. Aus
den Tabellen können Paare nun nach der Höhe ihrer Einkommen die für
sie günstigste Kombination feststellen. Das Merkblatt kann auf der
Internetseite des Finanzministeriums heruntergeladen werden.

(Merkblatt im Internet: http://url.dapd.de/ftQMzb )

dapd.djn/T2012121001202/ome/K2120/rad

(Berlin)