Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit
Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten
können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am
Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und
Verbraucherverbänden.

Berlin (dapd). Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit
Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten
können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am
Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und
Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und
Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für
die Verbraucher: „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus.“

Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über
Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die
Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit
einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg
hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis
einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für
Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung
nicht beteiligen.

Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa
1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung
mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500
Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche
Schlichtung entfallen.

Zwtl.: Für den Fluggast unübersichtlich

Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist, nannte die
entstehende Lage „für den Fluggast unübersichtlich“. Die
Freiwilligkeit führe auch dazu, dass für jedes Flugunternehmen eine
andere Schlichtungsstelle zuständig ist. Der Fluggast „muss erst
einmal herausfinden, an welche Stelle er sich wenden kann. Guter
Verbraucherschutz sieht anders aus“, erklärte sie.

Auch Kritiker aus den Reihen der Grünen monieren an dem
Gesetzentwurf, dass den Unternehmen Freiwilligkeit zugestanden
wurde. Außerdem seien Pauschalreisende und Personen ausgeschlossen,
deren Reisen von Unternehmen oder Behörden gebucht worden sind.
Außerdem erinnerten sie an die Koalitionsvereinbarung, in der von
einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger die
Rede ist.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
erklärte, die Freiwilligkeit lasse erwarten, dass die Schlichtung
ein Erfolgsmodell werde. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung
„wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich
gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren“.

Ansprüche von weniger als zehn Euro regelt die Schlichtungsstelle
nicht. Bei Forderungen von mehr als 5.000 Euro oder wegen
Personenschäden soll in der Regel weiterhin der Weg zum Gericht
eingeschlagen werden. Über die Schlichtungsstelle hinaus haben
Bürger wie bisher die Möglichkeit, den Verdacht auf
ordnungsrechtliche Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der
Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

(Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TTSz9G )

dapd.djn/T2012070452553/cne,rg/tz/mwo

(Berlin)