Eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch
gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever wegen der Vertuschung
angeblicher Gesundheitsrisiken beim Verzehr der Margarine „Becel
pro.activ“ wird am Freitag (17. August, 11.45 Uhr) vom Hamburger
Landgericht verhandelt. Streitgegenstand sind Aussagen, die der
Konzern über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hat.
Hamburg (dapd). Eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch
gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever wegen der Vertuschung
angeblicher Gesundheitsrisiken beim Verzehr der Margarine „Becel
pro.activ“ wird am Freitag (17. August, 11.45 Uhr) vom Hamburger
Landgericht verhandelt. Streitgegenstand sind Aussagen, die der
Konzern über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hat.
Foodwatch sieht darin eine Verschleierung von Hinweisen auf
Nebenwirkungen des Produkts, wie die Organisation auf ihrer
Internetseite schreibt.
Konkret geht es um die von Unilever zitierte Einschätzung von
Wissenschaftlern zu „Becel pro.activ“: „Aus wissenschaftlicher Sicht
gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr
Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in
Verbindung zu bringen ist.“
Foodwatch erklärte dagegen, eine Reihe wissenschaftlicher Studien
habe den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten
Pflanzensterine das verursachen, was sie eigentlich verhindern
sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko
auf Herzkrankheiten.
Unilever beteuert die Unbedenklichkeit von „Becel pro.aktiv“. Der
Konzern ist einer der weltweit größten Produzenten von
Nahrungsmitteln, Kosmetik und Haushaltsprodukten.
(Aktenzeichen: 324 O 64/12)
(Link zur Foodwatch-Seite: http://url.dapd.de/DlFX4j )
dapd.djn/T2012081751366/mhu/mwa
(Hamburg)