Die vollen Zulagen und Steuervorteile für
Riester-Verträge gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten
werden. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Nur wer als
Normal- oder Besserverdiener mindestens vier Prozent des
Vorjahreseinkommens in seine Riester-Rente investiert, erhält die
vollen Zulagen und Steuerboni. Ist der Sparbetrag niedriger, werden
die Zulagen anteilig gekürzt.
Offenbach (dapd). Die vollen Zulagen und Steuervorteile für
Riester-Verträge gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten
werden. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Nur wer als
Normal- oder Besserverdiener mindestens vier Prozent des
Vorjahreseinkommens in seine Riester-Rente investiert, erhält die
vollen Zulagen und Steuerboni. Ist der Sparbetrag niedriger, werden
die Zulagen anteilig gekürzt.
Grundlage der Berechnung ist stets das Vorjahreseinkommen. Ist
das Einkommen im laufenden Jahr gesunken, können also erst im
nächsten Jahr die Sparbemühungen zurückgeschraubt werden, ohne die
Zulagen zu gefährden. Zudem zählen bei der Berechnung nicht alle
Einkünfte: Entscheidend ist das rentenversicherungspflichtige
Einkommen, Einkünfte aus Sparanlagen oder Mieteinnahmen zählen also
nicht.
Als absolute Untergrenze müssen Geringverdiener mindestens 60
Euro pro Jahr einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dieser
Mindesteigenbetrag gilt für alle Geringverdiener und Arbeitslose.
Beitragsfreie „Null-Verträge“ für verheiratete Partner gibt es nicht
mehr. Auch sie müssen nun mindestens 60 Euro in ihre Riester-Rente
stecken, wenn sie die vollen Zulagen einstreichen wollen.
dapd.djn/T2012112101450/ome/K2120/rad
(Offenbach)